Sehr geehrte® Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie nochmals ausdrücklich auf die bestehende Übergangsregelung für die Qualifikationsprüfung von Kursleitungen und die damit verbundenen Fristen gemäß dem Leitfaden Prävention aufmerksam machen.
Die mit dem Leitfaden Prävention vorgegebene Umstellung der Qualifikationsprüfung für Kursleitungen von Präventionsangeboten im Jahr 2020 sieht vor, dass die im Leitfaden Prävention geforderten Fachinhalte zusätzlich zum Berufs- oder Studienabschluss (Urkunde, Zeugnis) durch Curricula bzw. Modulhandbücher nachgewiesen werden müssen, um durch die Zentrale Prüfstelle Prävention anerkannt zu werden. Damit alle Ausbildungseinrichtungen genügend Zeit haben ihre Curricula zielgerichtet anzupassen und sich auf die neuen fachlichen Anforderungen der Qualifikationsprüfung vorzubereiten (ggf. Anpassung von Curricula), wurde bereits 2020 eine sog. Übergangsregelung im Leitfaden Prävention verankert (S. 64).
Im Rahmen der Übergangsregelung können Kursleitende, die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifizierung einschließlich dem Erwerb der evtl. notwendigen Kursleitererfahrung) zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 abschließen und den Antrag auf Zertifizierung noch bis 31. Dezember 2025 stellen, nach den bis 30. September 2020 geltenden Regelungen gemäß Leitfaden Prävention in der Fassung vom 1. Oktober 2018 anerkannt werden. Im Rahmen dieser Qualifikationsprüfung und Anwendung der Übergangsregelung ist die Vorlage einer Berufs- bzw. Abschlussurkunde ausreichend.
Die für die fernöstlichen Verfahren mitunter notwendige Kursleitererfahrung darf mit Veröffentlichung der neuen Fassung des Leitfadens Prävention (Stand 5. Dezember 2023) und den dazu gehörigen Kriterien zur Zertifizierung (Stand 22. November 2023) darüber hinaus bis zum 31. Juli 2025 beendet werden.
Zur Prüfpraxis: Um Nachforderungen zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass das Ausbildungsende durch das Datum auf der Berufsurkunde bzw. dem Abschlusszeugnis definiert ist und damit den 31. Dezember 2024 nicht überschreiten darf. Anderenfalls kann die Prüfung nicht mehr im Rahmen der Übergangsregelung durchgeführt werden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit der Kundenberatung der Zentrale Prüfstelle Prävention in Verbindung setzen. Die Mitarbeitenden der Info-Hotline stehen Ihnen unter 0201 5 65 82 90 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr oder über das Kontaktformular unterstützend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur
Zertifizierung von Präventionskursen — § 20 SGB V
Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93, 45128 Essen
Info-Hotline: 0201/5 65 82 90
Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Diese E‑Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht mit der Antwortfunktion Ihres E‑Mail-Programms darauf, sondern benutzen Sie das Kontaktformular unter https://portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de/public/kontakt.
Bitte beachten Sie auch unsere aktuell hinterlegten verbindlichen Informationen.