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Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse nach § 20 SGB V. SKOLL-SPEZIAL ist nach § 20 SGB V anerkannt. Auf dieser Seite finden Sie eine kompakte Orientierung zu Begriffen, Ablauf und typischen Schritten – verbindlich sind immer die aktuellen Vorgaben der ZPP.
Zentrale Prüfstelle Prävention
Weil SKOLL-SPEZIAL nach § 20 SGB V als Präventionskurs anerkannt ist, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Teilnahme ganz oder teilweise bezuschussen. Fragen Sie vor der Anmeldung direkt bei Ihrer Kasse nach den genauen Bedingungen und lassen Sie sich die Teilnahme nach Abschluss bescheinigen – Ihre Trainerin oder Ihr Trainer stellt die Bescheinigung aus.
Wenn Sie SKOLL-SPEZIAL als ZPP-anerkanntes Angebot durchführen möchten, prüft die ZPP zwei Dinge: die Qualifikation der kursleitenden Person und das Kurskonzept. Da SKOLL-SPEZIAL bereits als Konzept anerkannt ist, geht es in der Regel vor allem um den Nachweis Ihrer eigenen Qualifikation als SKOLL-Trainer:in. Die Zertifizierung gilt drei Jahre, danach ist eine Rezertifizierung nötig.
Wenn Sie ein Inhouse-Format planen oder Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.