Die Auswirkungen der Corona-Epidemie haben mittlerweile alle Bereiche des öffentlichen Lebens erfasst. Um Anbieter, Kursleitungen und Teilnehmende von Präventionskursen in der aktuellen Situation bestmöglich zu unterstützen, wurde durch die gesetzlichen Krankenkassen, eine Sonderregelung zur Verschiebung des Stichtages zur Erreichung des Bestandsschutzes festgelegt.
Nach den aktuellen Regelungen des Leitfaden Prävention erhalten Kursleitungen, die am 30. September 2020 mit einem oder mehreren Kursen im System der Zentrale Prüfstelle Prävention als „zertifiziert“ geführt werden, von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen — § 20 SGB V einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip. Für Qualifikationen, die im Leitfaden Prävention 2018 in beiden Präventionsprinzipien eines Handlungsfeldes explizit genannt sind, wird der Bestandsschutz für beide Präventionsprinzipien und damit für das gesamte Handlungsfeld erteilt. Hinweis: Einweisungen in besondere Verfahren (z. B. Autogenes Training, Nordic Walking) müssen stets zusätzlich nachgewiesen werden.
Der Bestandsschutz leitet sich unmittelbar aus der Zertifizierung eines Kurses zum Stichtag ab und bedeutet, dass die hier positiv geprüfte Qualifikation dauerhaft anerkannt bleibt (siehe verbindliche Anbieterinformationen vom 11.11.2019 und 04.02.2020). Voraussetzung für diesen Bestandsschutz ist, dass die Zertifizierung materiell rechtmäßig erfolgt ist und dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung die durch den Leitfaden Prävention in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gestellten Anforderungen an die Grund- sowie die Zusatzqualifikation objektiv erfüllt waren.
Neue Regelung
Da derzeit der Erwerb von Zusatzqualifikationen und Programmeinweisungen aufgrund der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen erschwert ist, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft den Zeitraum, in dem Anbieter sich nach dem derzeit gültigen Antragsverfahren zertifizieren lassen und Bestandsschutz erhalten können, bis einschließlich 31.12.2020 verlängert. Für Kursleitungen bedeutet diese Regelung, dass sie im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 die Wahl haben, ihre Qualifikationen entweder nach dem derzeit gültigen Verfahren (Prüfung nach Abschlüssen gemäß Leitfaden Prävention 2018, d. h. Grund- und ggf. Zusatzqualifikation) oder nach dem neuen Verfahren geltend laut Leitfaden Prävention ab dem 1. Oktober 2020 (Prüfung nach fachlichen Mindeststandards) prüfen zu lassen.
Bei Rückfragen zum Thema Bestandsschutz und zur Zertifizierung von Präventionskursen können Sie sich gerne mit der Zentralen Prüfstelle in Verbindung setzen. Die Mitarbeitenden der Info-Hotline stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0201 5658290 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr zur Verfügung.