Ver­län­ge­rung der Coro­na-Son­der­re­ge­lung und Neue­run­gen bzgl. der Rezer­ti­fi­zie­rung von IKT-basier­ten Selbstlernprogrammen

Sie sind regis­trier­ter Anbie­ter und ggf. zer­ti­fi­zier­te Kurs­lei­tung in der Zen­tra­le Prüf­stel­le Prä­ven­ti­on. Um die Anwen­der­freund­lich­keit des Sys­tems der Zen­tra­le Prüf­stel­le Prä­ven­ti­on stets aktu­ell zu hal­ten, wird die­ses kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt. Nach­fol­gend erhal­ten Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zur Ver­län­ge­rung der Coro­na-Son­der­re­ge­lung sowie zur Rezer­ti­fi­zie­rung von IKT-basier­ten Selbstlernprogrammen.

Ver­län­ge­rung der Corona-Sonderregelung

Die Son­der­re­ge­lung zur Live-Über­tra­gung von zer­ti­fi­zier­te Prä­ven­ti­ons­kur­se (Prä­senz­kur­se) wird bis zum 31.03.2021 ver­län­gert. Bis zu die­sem Stich­tag ist die digi­ta­le Durch­füh­rung von Prä­senz­kur­sen abzu­schlie­ßen. Kom­pakt­an­ge­bo­te sind in die­se Rege­lun­gen eingeschlossen.Auch die Pro­gram­mein­wei­sun­gen, Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen und Kurs­lei­ter­erfah­run­gen kön­nen bis zum 31.03.2021 auf digi­ta­lem Wege erbracht und zur Kurs­prü­fung bei der Zen­tra­le Prüf­stel­le Prä­ven­ti­on ein­ge­reicht werden.

Umstel­lung von IKT-Kur­sen in die Konzeptfunktion

Bereits im Juni 2019 erfolg­te im Bereich der IKT-basier­ten Selbst­lern­pro­gram­me die Umstel­lung auf die Kon­zept­funk­ti­on. Dadurch ist es mög­lich die Prüf­qua­li­tät auch für Evi­denz­nach­wei­se zu gewähr­leis­ten. Für Sie als Anbie­ter bedeu­tet dies, dass es durch die Umstel­lung nicht mehr mög­lich ist, indi­vi­du­el­le IKT-Kur­se zur Prü­fung ein­zu­lei­ten, da alle Abläu­fe ein­schließ­lich der Rezer­ti­fi­zie­rung über die Kon­zept­funk­ti­on läuft. 

Was pas­siert bei einer Ein­rei­chung über die Konzeptfunktion?

Rei­chen Sie Ihren IKT-Kurs nun als Kon­zept ein, erhal­ten Sie trotz posi­tiv geprüf­ter Eva­lua­ti­on Ihres Kur­ses zunächst eine ein­jäh­ri­ge Zer­ti­fi­zie­rung. Dies stellt für Sie aber kein Nach­teil dar, denn sofern es sich um das iden­ti­sche Kurs­kon­zept mit den glei­chen Kurs­in­hal­ten han­delt, haben Sie mit der posi­tiv geprüf­ten Eva­lua­ti­on die Mög­lich­keit, im Anschluss an die ein­jäh­ri­ge Kon­zept­zer­ti­fi­zie­rung eine Ver­län­ge­rung der Zer­ti­fi­zie­rung auf zwei Jah­re zu erwir­ken. Eine unmit­tel­ba­re 3‑jährige Zer­ti­fi­zie­rung ist tech­nisch ausgeschlossen.

Umgang mit posi­tiv geprüf­ten Evaluationen

Im Rah­men einer Rezer­ti­fi­zie­rung müs­sen Ihre bereits posi­tiv geprüf­ten Eva­lua­tio­nen dem­nach nicht erneut geprüft wer­den, sodass Sie ihre Gül­tig­keit grund­sätz­lich behal­ten, wenn bei der Rezer­ti­fi­zie­rung kei­ne oder nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen am Kurs­kon­zept vor­ge­nom­men wor­den sind. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass das Kon­zept inhalt­lich nicht rele­vant über­ar­bei­tet wur­de und wei­ter­hin dem der Eva­lua­ti­on zugrun­de lie­gen­den Kurs ent­spricht. D.h. bereits posi­tiv geprüf­te Eva­lua­tio­nen kön­nen wei­ter­hin aner­kannt werden.

Beson­der­hei­ten bei der Nut­zung von Kurskonzepten

Kurs­an­bie­ter müs­sen bei der Nut­zung eines zer­ti­fi­zier­ten Kon­zep­tes kei­ne eige­nen Stun­den­ver­laufs­plä­ne mehr erstel­len, son­dern bezie­hen sich auf das Kurs­kon­zept. Es muss jedoch wei­ter­hin die Qua­li­fi­ka­ti­on der Kurs­lei­tung nach­ge­wie­sen wer­den. Der Nut­zer eines Kon­zep­tes benö­tigt daher eine eige­ne Kurs-Zer­ti­fi­zie­rung auf Grund­la­ge des Kon­zep­tes. Das bedeu­tet, dass der Kon­zept-Nut­zer einen eige­nen Antrag auf Zer­ti­fi­zie­rung stel­len und die erfor­der­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on nach­wei­sen muss, damit er den Kurs anbie­ten kann. Es ist somit nicht zuläs­sig eine Zer­ti­fi­zie­rung ein­fach an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Dies gilt sowohl für Prä­senz­kur­se als auch IKT-basier­te Selbstlernprogramme.

Wei­te­re Hinweise:

Bit­te beach­ten Sie: Dar­über hin­aus­ge­hen­de Schrit­te sind von Ihrer Sei­te der­zei­tig nicht not­wen­dig. Über das wei­te­re Vor­ge­hen wer­den Sie stets früh­zei­tig informiert.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu aktu­el­len The­men rund um Ihre Prä­ven­ti­ons­kur­se ent­neh­men Sie bit­te dem Leit­fa­den Prä­ven­ti­on und den Kri­te­ri­en zur Zer­ti­fi­zie­rung sowie der Web­site des GKV Spit­zen­ver­ban­des unter https://www.gkv-spitzenverband.de.

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich zudem ger­ne mit uns in Ver­bin­dung set­zen. Die Mit­ar­bei­ten­den der Info-Hot­line ste­hen Ihnen unter 0201 5 65 82 90 mon­tags bis don­ners­tags zwi­schen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und frei­tags zwi­schen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr oder über unser Kon­takt­for­mu­lar unter­stüt­zend zur Seite.

Her­aus­ge­ber: Zen­tra­le Prüf­stel­le Prävention

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