Sie sind registrierter Anbieter und ggf. zertifizierte Kursleitung in der Zentrale Prüfstelle Prävention. Um die Anwenderfreundlichkeit des Systems der Zentrale Prüfstelle Prävention stets aktuell zu halten, wird dieses kontinuierlich weiterentwickelt. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung sowie zur Rezertifizierung von IKT-basierten Selbstlernprogrammen.
Verlängerung der Corona-Sonderregelung
Die Sonderregelung zur Live-Übertragung von zertifizierte Präventionskurse (Präsenzkurse) wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Bis zu diesem Stichtag ist die digitale Durchführung von Präsenzkursen abzuschließen. Kompaktangebote sind in diese Regelungen eingeschlossen.Auch die Programmeinweisungen, Zusatzqualifikationen und Kursleitererfahrungen können bis zum 31.03.2021 auf digitalem Wege erbracht und zur Kursprüfung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden.
Umstellung von IKT-Kursen in die Konzeptfunktion
Bereits im Juni 2019 erfolgte im Bereich der IKT-basierten Selbstlernprogramme die Umstellung auf die Konzeptfunktion. Dadurch ist es möglich die Prüfqualität auch für Evidenznachweise zu gewährleisten. Für Sie als Anbieter bedeutet dies, dass es durch die Umstellung nicht mehr möglich ist, individuelle IKT-Kurse zur Prüfung einzuleiten, da alle Abläufe einschließlich der Rezertifizierung über die Konzeptfunktion läuft.
Was passiert bei einer Einreichung über die Konzeptfunktion?
Reichen Sie Ihren IKT-Kurs nun als Konzept ein, erhalten Sie trotz positiv geprüfter Evaluation Ihres Kurses zunächst eine einjährige Zertifizierung. Dies stellt für Sie aber kein Nachteil dar, denn sofern es sich um das identische Kurskonzept mit den gleichen Kursinhalten handelt, haben Sie mit der positiv geprüften Evaluation die Möglichkeit, im Anschluss an die einjährige Konzeptzertifizierung eine Verlängerung der Zertifizierung auf zwei Jahre zu erwirken. Eine unmittelbare 3‑jährige Zertifizierung ist technisch ausgeschlossen.
Umgang mit positiv geprüften Evaluationen
Im Rahmen einer Rezertifizierung müssen Ihre bereits positiv geprüften Evaluationen demnach nicht erneut geprüft werden, sodass Sie ihre Gültigkeit grundsätzlich behalten, wenn bei der Rezertifizierung keine oder nur geringfügige Änderungen am Kurskonzept vorgenommen worden sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Konzept inhaltlich nicht relevant überarbeitet wurde und weiterhin dem der Evaluation zugrunde liegenden Kurs entspricht. D.h. bereits positiv geprüfte Evaluationen können weiterhin anerkannt werden.
Besonderheiten bei der Nutzung von Kurskonzepten
Kursanbieter müssen bei der Nutzung eines zertifizierten Konzeptes keine eigenen Stundenverlaufspläne mehr erstellen, sondern beziehen sich auf das Kurskonzept. Es muss jedoch weiterhin die Qualifikation der Kursleitung nachgewiesen werden. Der Nutzer eines Konzeptes benötigt daher eine eigene Kurs-Zertifizierung auf Grundlage des Konzeptes. Das bedeutet, dass der Konzept-Nutzer einen eigenen Antrag auf Zertifizierung stellen und die erforderliche Qualifikation nachweisen muss, damit er den Kurs anbieten kann. Es ist somit nicht zulässig eine Zertifizierung einfach an Dritte weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Präsenzkurse als auch IKT-basierte Selbstlernprogramme.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie: Darüber hinausgehende Schritte sind von Ihrer Seite derzeitig nicht notwendig. Über das weitere Vorgehen werden Sie stets frühzeitig informiert.
Weiterführende Informationen zu aktuellen Themen rund um Ihre Präventionskurse entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Prävention und den Kriterien zur Zertifizierung sowie der Website des GKV Spitzenverbandes unter https://www.gkv-spitzenverband.de.
Bei Rückfragen können Sie sich zudem gerne mit uns in Verbindung setzen. Die Mitarbeitenden der Info-Hotline stehen Ihnen unter 0201 5 65 82 90 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr oder über unser Kontaktformular unterstützend zur Seite.
Herausgeber: Zentrale Prüfstelle Prävention